Stayfit GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Fernitzer Straße 15, 8401 Kalsdorf bei Graz (Stand: Februar_2025)
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedsverträge der „Stayfit GmbH“ mit ihren
Mitglieder sind jene Kunden, die aufgrund eines mit Stayfit GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen des Stayfit GmbH-Fitnessstudios für Trainingszwecke berechtigt sind.
- Stayfit GmbH schließt Mitgliedsverträge nur mit Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmel- dung von Personen vor Vollendung des Lebensjahres ist nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters möglich. 2a. Kinder ab 12 Jahren dürfen aus verletzungstechnischen Gründen nur beaufsichtigt in den Trainingsbereich mitgenommen werden.
- Die Anmeldung des Kunden ist ein bindendes Angebot an Stayfit GmbH zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Stayfit GmbH. Stayfit GmbH kann den Vertragsabschluss binnen 14 Tagen schriftlich Erfolgt keine Ablehnung ist der Mitgliedsvertrag mit dem Zeitpunkt der Antragstellung rechtswirksam zu Stande gekommen.
- Das Mitglied erhält bei Anmeldung und Einschreibung eine MemberCard/Mitgliedsband. Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 39,90 Euro fällig, In der Anmeldegebühr enthalten ist eine „Studioführung“ sowie ein Trainingsplane. Die MemberCard/ Mitgliedsband ermöglicht den Zutritt zu den unter der Marke Stayfit GmbH geführten Fitnessstudios. Der Zutritt ist nur gestattet, wenn das Mitglied MemberCard/ Mitgliedsband mit sich führt. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren ins Fitnessstudio ist nicht gestattet.
- Die Mitgliedschaft kann nicht übertragen werden. Das Mitglied darf die MemberCard/ Mitgliedsband nur persönlich Jede Weitergabe oder Überlassung der MemberCard/ Mitgliedsband an Dritte ist unzulässig. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 250,-. Stayfit GmbH bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.
- Hat ein Mitglied eines der folgenden Verträge: „Kinder 12-15“ oder „Jugendtarif (Ohne Solarium), wird der nächste Vetrag festgesetzt, ab neuem Lebensjahr (Überschreitung des Geburtsdatums), und ein neuer Vertrag , mit der Dementsprechenden Vertragsdauer festgelegt. als Beispiel Mitglied Mitglied Stefan Mustermann 17Jahre alt (wird am 01.Juni 18Jahre alt) hat einen „Jugendtarif (Ohne Solarium) Vertrag seit 01. Jänner (Vertragsende 31.Dezember), am Juni wird der Vertrag auf „Standart“ Vertrag gewechselt, und der Vertag beginnt ab 02.Juni und Endet am 01.Juni, des darauf folgenden Jahres.
- Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard/ Mitgliedsband zu Den Verlust oder Diebstahl der MemberCard/ Mitgliedsband hat das Mitglied Stayfit GmbH zu melden. Für die Neuausstellung
(Diebstahl, Verlust bzw. Beschädigung) der MemberCard/ Mitgliedsband wird eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 eingehoben.
- Der Mitgliedsvertrag wird auf befristete/unbefristete Zeit, kommt auf die Art des Abo`s an, abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Datum des Vertragsabschluss. Der Vertrag kann jeweils zum Ende eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer 2-monatigen vorangehenden Kündigungsfrist durch schriftliche Kündigung aufgelöst werden. (Ausnahme bei „Flexibel) (Beispiel: Vertragsabschluss am 17.12.2019, Kündigung am
16.09.2020 zum 17.12.2020 möglich),
- Bei „nicht“ Einhaltung der -monatigen Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere
- Beim Angebot „Flexibel“ wird der Mitgliedsvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen und beginnt ab Zeitpunkt des Der Vertrag kann jeweils zum Ende eines Vertragsmonats durch schriftliche Kündigung aufgelöst werden.( email: office@stayfit.at)
- Sondervertrag: „Vertrag nach Einmalzahlung“, tritt nur in Kraft, nach Ablauf des „Einmahlzahler“- Vertrages, Monatlich 43,90Euro, Kündigungsfrist 1Monat, Laufzeit 1Monat.
- Beim Angebot „ Einmalzahler“ wird der Betrag einmalig abgebucht, nach Ablauf des Vertrages, geht der Vertrag über in einen „Vertrag nach Einmalzahlung“ über.
- Beim Vertrag „Kennenlern-Aktion“, sieht der Vertrag wie folgt aus: 3Monate um 139,9Euro, danach
„Flexibler“ Vertag, monatlich kündbar, 59,90Euro.
- Die Schankanlage steht allen Mitglieder frei zur Verfügung, und ist mit Sorgfalt zu
- Ist das Mitglied voraussichtlich für einen Zeitraum von länger als 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen verhindert die Leistungen von Stayfit GmbH zu nutzen und sind diese gesundheitlichen Gründe entweder offen- kundig oder durch eine unbedenkliche ärztliche Bestätigung nachgewiesen hat das Mitglied das Recht der außerordentlichen schriftlichen Kündigung zum Ende des laufenden Vertragsmonats.
- a Kundenparkplätze , die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen Anwesenheit genutzt werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird entweder einmalig für die vereinbarte Mindestvertragszeit durch Überweisung
bezahlt oder von Stayfit GmbH mittels Lastschriftverfahren monatlich abgebucht.
10.b Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30Kilometer vom bisher vom Mitglied genutzten Studio des Anbieters entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die Kündigung beträgt im Fall der Kündigung wegen Umzugs 30Tage.
- Die Verrechnung des Aliquoten Anteils beinhaltet die Tage beginnend mit der Anmeldung bis zum des Folgemonats.
- Wurde im Mitgliedsvertrag die Bezahlung der Mindestvertragszeit durch Einmalzahlung vereinbart, ist der gesamte Betrag binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das Konto von Stayfit GmbH zu überweisen. Läuft der Mitgliedsvertrag darüber hinaus und ist das Mitglied nicht bereit auf den Lastschriftverfahren umzustellen, ist Stayfit GmbH berechtigt zur Abgeltung der damit verbundenen Kosten einen Zuschlag zu den Monatsgebühren von bis zu 10 € zu verlangen.
- Im Lastschriftverfahren werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge am 1ten oder 15ten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der aliquote Anteil des laufenden Monats bei Vertragsabschluss wird zusammen mit der
einmaligen Einschreibgebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
14a. Falls nicht der Kunde das SEPA-Lastschrift-Mandat ausfüllt, sondern eine andere dritte Person, wird dem Kunden einen Monat lang das Recht eingeräumt dies telefonisch, per Email oder vor Ort uns der Firma STAYFIT GmbH zu melden und zu widerrufen.
- Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist Stayfit GmbH berechtigt, dem Mitglied den dadurch
entstehenden zusätzlichen Bearbeitungs- und Spesenaufwand in Rechnung zu stellen.
- Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Mitgliedsbeitrages vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (Basisjahr 2010) oder ein an seine Stelle tretender Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat / Jahr des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Mitgliedsbeitrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
- Sofern das Mitglied mit der Bezahlung der vereinbarten Beiträge in Zahlungsverzug gerät und das Mitglied unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde, so tritt Terminverlust ein, wodurch sämtliche bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin anfallende Beträge sofort fällig Diesfalls steht Stayfit GmbH auch das Recht zu den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Stayfit GmbH ist berechtigt pro Mahnung gegenüber dem Mitglied Gebühren in Höhe von € 5-15 geltend zu machen, welche vom Kunden zu übernehmen sind. Weiters hat das Mitglied auch tatsächlich zu Lasten von Stayfit GmbH entstandene Spesen für entstandene Rücklastschriften als auch Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu entrichten.
- Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche Einrichtungen des Stayfit GmbH Fitnessstudios zu den Öffnungszeiten zu nutzen. Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des Stayfit GmbH Fitnessstudios berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Fitnessgeräts Einrichtungsgegenstands von Stayfit GmbH. Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Diesfalls besteht für das Mitglied auch kein Anspruch auf Schadenersatz.
- Das Mitglied ist für die sachgerechte Verwendung der Fitnessgeräte selbstverantwortlich. Stayfit GmbH haftet dem Mitglied nicht für Schäden die aus einer unsachgemäßen Verwendung Für Schäden des Mitglieds haftet Stayfit GmbH nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die über den Schaden an der Person hinausgehen, haftet Stayfit GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Stayfit GmbH ist berechtigt eine für alle verbindliche Hausordnung zu
- Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:
- die Trainingsräume nur in sauberer Trainingsbekleidung, mit sauberen Sportschuhen sowie unter Benutzung eines Handtuches zu betreten;
- den Weisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten;
- die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen und die Fitnessgeräte in den Trainings pausen den anderen Mitgliedern zu überlassen;
- im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen sowie die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten;
- Das Mitglied hat den Aufbewahrungsspind nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Mitglied hat kein Recht sich einen Aufbewahrungsspind anzueignen Stayfit GmbH ist berechtigt sämtliche länger als 4Stdunden verschlossene Spinde zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen nach a) bis e) ist Stayfit GmbH berechtigt das Mitglied aus den Räumen der Stayfit GmbH unverzüglich zu verweisen und den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.
- Es ist dem Mitglied untersagt, im Fitnessstudio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in die Anlage von Stayfit GmbH mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Stayfit GmbH-Fitnessstudio mitzubringen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Stayfit GmbH berechtigt das Mitglied aus den Räumen der Stayfit GmbH unverzüglich zu verweisen und/oder den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.
- Das Mitglied ist mit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einschließlich seines Fotos im Rahmen dieses Vertrages einverstanden. Das Mitglied stimmte der elektronischen Zustellung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz zu. Das Mitglied stimmt einer Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Fitnessstudios zu.
- Stayfit GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die Änderungen werden wirksam, wenn Stayfit GmbH auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann(z.b. per Email) und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist Stayfit GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
- Stayfit GmbH ist berechtigt, diese Preisanpassungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die Änderungen werden wirksam, wenn Stayfit GmbH auf die Preisanpassungen / Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungenzur Kenntnis nehmen kann (z.b. per Email) und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist Stayfit GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
- Individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen werden in den Anmerkungen der Anmeldung schriftlich festgehalten. Mündliche Absprachen und Vereinbarungen bestehen nicht und werden nicht geschlossen. Spätere Vereinbarungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt das Konsumentenschutzgesetz.
- Verwendung personenbezogener Daten: Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen halten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns
verarbeitet sowie im Rahmen der Mitgliederverwaltung an unseren Dienstleister, die Firma Magicline übermittelt.
Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Er darf diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Geschäftsbedingungen bei endgeltlichen Zusatzangeboten
Achtung! Sofern eine Mindestlaufzeit bei Inanspruchnahme eines Zusatzangebotes vereinbart ist, wird der
Differenzbetrag bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages bei Beendigung fällig! Zusatzangebote werden monatlich mit dem Studiobenutzungsbeitrag eingehoben.
Solarium: 1. Jeder Kunde erhält bei seinem Erstbesuch das Angebot einer ausführlichen Hauttypenbestimmung sowie eines Besonnungsplan. Grundlage dafür ist die UVSV. Diese beinhaltet die Aufklärung möglicher Risiken der Besonnung. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Solariumnutzung ist ausschließlich während der Betreuungszeiten möglich und wird auf 20min täglich pro Kunde festgesetzt. Die Solariumnutzung ist erst ab Vollendung des 18.Lebensjahres möglich. Die Besonnung ist abhängig vom individuellen Hauttyp des Vor einer Besonnung wird daher vorausgesetzt, dass dem Kunden seine persönliche Hauttypanalyse bekannt ist. Stayfit GmbH weist ausdrücklich auf die möglichen Gefahren eines falschen Umgangs mit den Besonnungsgeräten, insbesondere aufgrund zu langer Besonnungszeiten oder zu häufiger Benutzung, hin.
- Bei Sonnenbrand darf nicht besonnt Bei der Einnahme von Medikamenten sowie der Verwendung von Kosmetika ist vor einer Besonnung die Sonnenverträglichkeit durch einen Arzt zu klären.
- Den Aushängen im Stayfit GmbH ist, besonders im Eigeninteresse des Mitgliedes, Folge zu leisten. Für Verbrennungen und sonstigen Schäden aufgrund Nichteinhaltung der empfohlenen individuell einzuhaltenden Besonnungszeiten übernimmt Stayfit GmbH keine Haftung.
- Das Mitglied ist mit den aktuellen COVID-19 Maßnahmen und Verordnungen der Bundesregierung vertraut und hält diese auch unaufgefordert ein. Die gesamte Betriebsanlage darf nur Betreten werden, wenn ALLE Anforderungen der aktuellen COVID-19 Maßnahmen und Verordnungen der Bundesregierung als erfüllt gelten, Das Mitglied verpflichtet sich mit Vertragsabschluss diese unaufgefordert Einzuhalten.